SPESSART-MOFA-CUP

 

Regelwerk

 

zum 6. Mofarennen in der Seebachtalarena in Hain im Spessart

 

am 18./19.05.2012

 

Der zum letzten Jahr geänderte Text ist unterstrichen und bedarf besonderer Beachtung

 

Teil A Technisches Reglement
Teil B Organisation Reglement
Teil C Anmeldung
 
Teil A Technisches Reglement

 

1. Als Fahrzeug muss das Grundmodell eines Fahrrades mit Hilfsmotor (im nachfolgendem Text als Mofa bezeichnet) eingesetzt werden. Zu einem Mofa heruntergedrosselte Fahrzeuge wie KKR, Mopeds, Roller und Mokicks dürfen nicht verwendet werden. Da der Name „Mofarennen“ nicht erst in 2012 zweifelsfrei auf ein solches hinweist, erhalten Kindercrosser sowie Dirt Bikes ebenfalls keine Zulassung!

2. Bei jeder Veränderung muss auf die allgemeine Sicherheit geachtet werden. Sämtliche Teile dürfen überarbeitet werden.

3. Der Motor muss dem des originalen Mofamotors entsprechen, so wie er einst in Kombination mit dem Grundrahmen in Deutschland im freien Handel erhältlich war. Den Nachweis über die Existenz dieser Kombinationen haben die Teams selbst mittels Internetrecherche, Betriebserlaubnis, Werbeprospekten oder sonstigen aussagefähigen Veröffentlichungen zu führen. Der Zylinder samt Vergaser und Zündung dürfen überarbeitet oder auch ganz ausgetauscht werden. Der Grundrahmen muss von einem Mofafahrgestell sein. Er darf zwar verstärkt und verstrebt werden, muss aber seine Funktion noch erfüllen (keine Attrappen). Mindestens 2/3 des Originalrahmens müssen unverändert erhalten sein. Die Veränderung des Lenkkopfes, der Motorhalterung oder das Versetzen eines kleinen (<30 cm) Stücks das Rahmens erfüllen jeweils für sich das maximal zulässige Drittel, das verändert werden darf. Eine Lageänderung des Lenkkopfes ist nicht erlaubt. Dessen originalgetreuer Einbauwinkel und Position muss erhalten bleiben. Die Dimension des Lenkkopfrohres ist frei wählbar. Die originale Grundgeometrie des Mofarahmens muss in den Abständen und Winkeln erhalten bleiben. Der Hubraum von 50 ccm darf nicht überschritten werden. Es wird keine Toleranz gewährt.


4. Die Art der Kühlung ist auf Luft beschränkt. Gebläsekühlung ist zugelassen.

5. Die Fahrwerkskonstruktion ist freigestellt. Ausnahme: maximal 2 Räder, die hintereinander angeordnet sein müssen. Rollerfahrwerke sind nicht zulässig.

6. Eine funktionsfähige Bremse für Vorder- und Hinterrad ist vorgeschrieben.

7. Erlaubt sind Getriebe mit maximal 3-Gang-Handschaltung, Variomatik und Automatik. Nicht erlaubt sind Rückbauten von 6-/5- oder 4-Gang auf 3-Gang-Handschaltung.

8. Bei jeglicher Beanstandung durch den TK (Technischer Kommissar) liegt die Beweispflicht beim Team.

9. An jedem Fahrzeug müssen vorne u.seitlich Startnummern aufgeklebt oder lackiert werden, die von der Rennleitung nach der Anmeldung bekannt gegeben werden. Die Anerkennung liegt bei der Rennleitung.

10. Das Arbeiten an den Fahrzeugen sowie das Betanken ist nur innerhalb der zugeteilten Box zulässig.

11. Schnelltankanlagen sind nicht zulässig, nur zugelassene Benzinkanister. Das Betanken mit Eimern oder sonstigen offenen Gefäßen ist verboten.

12. Jedes Fahrzeug muss sich einer technischen Abnahme vor dem Renntermin unterziehen.

13. Im gesamten Boxenbereich herrscht während der Trainingsläufe und
während des Rennens absolutes Alkohol- und Rauchverbot.

14. Kette und Kettensatz in technisch einwandfreiem Zustand. Neuer
Kettensatz wird empfohlen.

15. Ein Sicherungsblech zur Sicherung der Ölablassschraube gegen
selbständiges Öffnen ist empfehlenswert.

16. Eine flüssigkeitsundurchlässige Unterlage (min. 2 x 2m) für jede Box ist
vorgeschrieben.

  1. Die Fahrzeuge müssen über eine funktionierende Auspuffanlage verfügen und dürfen bei Vollast im Abstand von 5 Metern eine maximale Lautstärke von 95 dB/A nicht überschreiten. Die Geräuschemissionen werden bei der technischen Abnahme und während des Rennens überprüft. Auspuffanlagen, die aufgrund eines Defektes die Lärmgrenze überschreiten, müssen umgehend in der Boxengasse repariert werden.

  2. Ersatzteile bzw. Austauschmotoren dürfen verwendet werden. Die Motoren (max. 2) werden markiert und sind bei der technischen Abnahme mitzubringen. Ein kompletter Motortausch muss der Rennleitung angezeigt werden.

  3. Der Hauptrahmen darf nach der technischen Abnahme nicht ausgetauscht, jedoch mit allen Mitteln repariert werden.

 

 

Teil B Organisation Reglement

1. Das Mindestalter der Fahrer und Mechaniker beträgt 16 Jahre. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren muss eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen.

2. Das Startgeld beträgt EUR 50,--.

3. Jedes Rennteam muss einen Streckenposten stellen, der eine Einführung durch den Streckenkommissar erhält. Er ist bei der Anmeldung namentlich anzuzeigen.

4. Das Rennen geht über 4 Stunden. Es müssen mindestens drei Fahrerwechsel durchgeführt werden.

5. Sieger ist derjenige, der nach Ablauf der 4.Stunde die meisten Runden gefahren und vom Rennleiter mit der schwarz-weiss-karierten Flagge nach dem Überqueren der Ziellinie abgewunken worden ist.

6. Vor Rennbeginn wird ein Warm up gemäß dem Zeitplan durchgeführt.

7. Gestartet wird in diesem Jahr mit einem Spezialstart. Dieser wird allen Teams rechtzeitig bekannt gegeben.

8. Vor dem Rennen findet eine Fahrerbesprechung gemäß Zeitplan statt. Bei dieser Besprechung müssen alle Fahrer und Mechaniker anwesend sein. Pflicht! Ohne Teilnahme kein Start zum Rennen möglich!

9. Schutzkleidung für Training und Rennen ist Pflicht: Integralhelm, entsprechende Schutzkleidung, Handschuhe, festes Schuhwerk, (Rückenprotektor empfohlen).

10. Pro Team max. 4 Fahrer, min. 3 Fahrer.

11. Das Fahrzeug gegen die Fahrtrichtung zu bewegen ist strikt untersagt. Bei einer Panne muss das Fahrzeug in Fahrtrichtung bis zu einem definierten, von Streckenposten gesicherten Übergangspunkt bewegt werden. Der Streckenübergang muss von einem Streckenposten gesichert werden. Ausnahmen aus sicherheitsrelevanten Gründen behält sich der Veranstalter vor.

12. Nach dem Rennen wird bei den drei erstplatzierten Teams eine Hubraumkontrolle durchgeführt. Weitere Teams können bei Bedarf auch zur Kontrolle herangezogen werden.

13. Training ist nur zu den von der Rennleitung festgelegten Terminen auf der Sportanlage der DJK Hain zulässig. Der Trainingsbetrieb ist keine offizielle Veranstaltung und erfolgt in vollem Umfang auf eigene Verantwortung. Wir verweisen hierzu auf die gesondert verschickten Trainingsmodalitäten. Die Veröffentlichung dieser Trainingszeiten können unter anderem wegen der Wetterabhängigkeit manchmal recht kurzfristig erfolgen. Die Teams werden deshalb gebeten, sich stets mit Blick auf die Internetseite auf dem aktuellen Stand zu halten.

14. Selbstproduzierter Müll muss bei den Trainingsterminen sowie beim Rennen von den Teams selbst entsorgt werden.

15. Während der Veranstaltung (Training und Rennen) dürfen sich nur Teammitglieder (mit Berechtigung) im Boxenbereich aufhalten.

16. Während der Safety-Car Phase, ist die Boxeneinfahrt komplett und die Boxenausfahrt in
der ersten Safety-Car-Runde gesperrt.

Teil C Anmeldung

1. Startberechtigt zum Training und zum Rennen sind nur die Teams, die vom Veranstalter eine Anmeldebestätigung und eine zugeteilte Startnummer erhalten haben.

2. Für die Vollständigkeit der Anmeldeunterlagen ist der Teamleiter (Fahrer 1) verantwortlich. Die Bezahlung des Nenngeldes in Höhe von EUR 50,-- nach termigerechtem Eingang berechtigt automatisch zur Teilnahme an der Veranstaltung.

3. Bei Nichtteilnahme wird die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet!

4. Mit Abgabe der Anmeldung wird das Reglement vom Team anerkannt. Bei Nichtbeachtung des Reglements wird das entsprechende Team von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Da das Ganze für uns alle ein Spaß sein soll, ist Fairness oberstes Gebot. Dies gilt sowohl auf der Rennstrecke als auch beim Tunen des Fahrzeuges. Wer jedoch meint, er müsste sich durch unerlaubte Manipulationen Vorteile verschaffen, hat den Sinn dieser Veranstaltung nicht erkannt.

 

6. Spessart-Mofa-Cup am 18.+19.05.2012